Merbeck Gebäudeservice GmbH, Riehler Str. 221, 50735 Köln
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Ausführung und Leistungsbeschreibung
Die Teppichreinigung erfolgt im Rahmen der Bestimmung „RAL 991 A2 Teppichreinigung“ und wird sachgerecht und schonend ausgeführt. Die Teppichbodenreinigung erfolgt durch ein spezielles Reinigungsverfahren. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, wie dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppichreinigung möglich ist.
2. Haftungsausschluß
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des zu bearbeitenden Teppichbodens verursacht werden (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sog. Allgäuern u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, u.a. verborgene Mängel sowie Verfärbungen durch frühere unsachgemäße Reinigungsversuche). Offenkundig sind für uns auch die Angaben in einem Teppichbodenverlegepaß, wenn ein solcher ordnungsgemäß vom Auftraggeber vorgelegt wird. Des weiteren übernehmen wir keine Garantie für Geruchsentfernung bei Teppichböden, die z. B. durch übermäßigen Tabakkonsum entstanden sind.
3. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegeart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit (Abs. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Zurücklassung des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es uns ohne Beschädigung des Teppichbodens nicht möglich ist, zu prüfen, ob ein Teppichboden mittels wasserlöslichem Kleber bzw, Fixierer befestigt ist. Wir übernehmen daher bei einer Nassreinigung eines Teppichbodens keine Haftung für ein Ablösen des Teppichbodens vom Untergrund.
Kann die Reinigung aus Gründen nicht erfolgen, welche der Kunde zu vertreten hat, können wir 20% des Reinigungspreises, mindestens 50,- € als Schadensersatz fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
4. Termine
Bearbeitungstermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Ausführungstermin schriftlich bestätigt worden ist.
5. Mängel
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Ausführungsende gerügt werden. Diese Mängel müsssen sich aus der Ausführung ergeben. Mängel, die auf nachträglicher Einwirkung, z. B. Schmutzspuren durch Betreten nach Ausführung unserer Reinigung, beruhen, können nicht vorgebracht werden.
6. Haftung
Soweit unsere Haftung für Beschädigung und Verlust in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch, wenn im Einzelfall (z.B. durch Abschluss einer besonderen Versicherung auf Kosten des Kunden) nichts anderes vereinbart ist, bis zum von der Versicherung festgelegten Preis. Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Beschädigung bleibt unberührt. Das gleiche gilt für alle anderen Aufträge. Aufpreis bzw. Versicherungsprämie richten sich nach dem angegebenen Zeitwert.
Eine etwaige Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
Eine Garantie für Flecken-Entfernung und Entfärbungen kann nicht übernommen werden.
7. Rechnungsstellung
Rechnungen in der Dienstleistung sind grundsätzlich sofort zahlbar ohne jeden Skontoabzug. Daher besteht grundsätzlich die Pflicht des Auftraggebers zu sofortiger Zahlung nach erfolgter Ausführung der Arbeiten. Diese Zahlung kann auch innerhalb einer angemessenen Frist von wenigen Tagen per Überweisung vorgenommen werden. 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt ohne weitere Mahnung gemäß § 286 III BGB Verzug ein. Wir sind dann berechtigt, Verzugsgebühren in Höhe von 3 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50,- € zu berechnen und bei anhaltendem Verzug das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
8. Gerichtsstand: Köln
9. Steuer-Nr. 224/5196/3624